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   OLG Bremen, 03.03.2014 - 4 UF 181/13   

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https://dejure.org/2014,3947
OLG Bremen, 03.03.2014 - 4 UF 181/13 (https://dejure.org/2014,3947)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.03.2014 - 4 UF 181/13 (https://dejure.org/2014,3947)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. März 2014 - 4 UF 181/13 (https://dejure.org/2014,3947)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 430, 745 II, 1361b III S. 2
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte der Ehegatten an einem auf einem Gemeinschaftskonto befindlichen Guthabens; Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Anspruch auf Nutzungsvergütung gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Vorteil mietfreien Wohnens im Rahmen der gerichtlichen ...

  • familienrechtsiegen.de

    Ausgleichsansprüche - eigenmächtige Verfügung eines Ehegatten über ein Gemeinschaftskonto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte der Ehegatten an einem auf einem Gemeinschaftskonto befindlichen Guthabens

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Verfügung über das Gemeinschaftskonto nach Trennung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Befugnis zur Abhebung eines Guthabens vom Gemeinschaftskonto nach Trennung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geldabhebung vom Gemeinschaftskonto nach Trennung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Befugnis zur Abhebung eines Guthabens vom Gemeinschaftskonto nach Trennung

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Unrechtmäßige Abhebung des Guthabens nach der Trennung von einem Gemeinschaftskonto

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Keine Befugnis eines Ehegatten zur Abhebung des auf einem Gemeinschaftskonto der Ehegatten befindlichen Guthabens nach der Trennung zum Zwecke der Anschaffung von Haushaltsgegenständen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Ex-Partner darf nur die Hälfte vom Konto abheben

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    "Plünderung" des gemeinsamen Girokontos nach der Trennung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Befugnis des Ex-Partners zur Plünderung des Gemeinschaftskontos

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Befugnis des Ex-Partners zur Plünderung des Gemeinschaftskontos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Befugnis des Ex-Partners zur Plünderung des Gemeinschaftskontos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das "geplünderte Gemeinschaftskonto - zur Zulässigkeit von Abhebungen vom Gemeinschaftskonto

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Trennung darf grundsätzlich einer der Eheleute nur die Hälfte des Guthabens eines gemeinsamen Kontos abheben - Trennungsbedingte Anschaffungskosten rechtfertigen nichts anderes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2129
  • FamRZ 2014, 1299
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06

    Gerichtliche Zuständigkeit und Anwendbarkeit der HausratsVO bei Geltendmachung

    Auszug aus OLG Bremen, 03.03.2014 - 4 UF 181/13
    Soweit der Antragsteller darauf hinweist, dass angesichts des erst mit Schreiben vom 31.8.2012 erfolgten Neuregelungsverlangens der Anspruch auf Nutzungsentgelt erst ab 1.1.2013 bestehe, weil ihm eine Überlegungsfrist von 4 Monaten zugebilligt werden müsse (vgl. OLG München, FamRZ 2007, 1655), so folgt der Senat dem nicht.
  • BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93

    Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung

    Auszug aus OLG Bremen, 03.03.2014 - 4 UF 181/13
    Dies schließt eine gesonderte Nutzungsentschädigung dann aus, wenn bereits eine Unterhaltsregelung - sei es in Form einer Entscheidung, sei es in Form eines Vergleichs - vorliegt, weil nur dann der Wohnwert bereits eine Regelung über den Nutzungswert des dem Ausziehenden gehörenden, aber von dem anderen genutzten Miteigentums beinhaltet (vgl. BGH, FamRZ 1994, 1100; Palandt/Brudermüller, BGB, 73. Auflage, 2014, § 1361b Rn. 20; FA-FamR/Gerhardt, 9. Aufl., 2013, 6. Kap. Rn. 98).
  • KG, 25.02.2015 - 3 UF 55/14

    Ehewohnung bei Getrenntleben: Wohnungszuweisung aus Gründen des Kindeswohls;

    Der Vorrang der Unterhaltsregelung gilt dann insoweit, als der Wohnvorteil tatsächlich unterhaltsrechtlich ausgeglichen wurde (OLG Bremen FamRB 2014, 241; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 775, 777).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 9 UF 5/21

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten wegen Verfügungen über sog. Oder-Konten

    Entnimmt ein Ehegatte nach der endgültigen Trennung mehr als die Hälfte, besteht regelmäßig ein Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten (BGH, FamRZ 1990, 370; FamRZ 1993, 413; OLG Bremen, FamRZ 2014, 1299; Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 6. Aufl., Rn. 1802).
  • OLG Koblenz, 07.09.2022 - 9 UF 123/22

    Billigkeit einer Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines Familienheims

    So sind dem Antragsgegner entsprechende hinreichende - konkrete und eindeutige - Zahlungsverlangen der Antragstellerin (vgl. insoweit OLG Celle, FamRZ 2015, 1193, 1195, m.w.N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 22. September 2014 - 2 UF 8/14 -, juris, Rdnr. 12; OLG Bremen, FamRZ 2014, 1299, 1300; OLG Düsseldorf, FPR 2010, 586, 587; BeckOK Hau/Poseck-Neumann, BGB, 62. Edition, Stand: 1. Mai 2022, § 1361b, Rdnr. 14; Grandke in: Scholz/Kleffmann/Doering-Striening, Praxishandbuch Familienrecht, Stand: 41. EL September 2021, Teil D, Rdnr. 24, m.w.N.; Staudinger-Eickelberg, BGB, Neubearb.
  • OLG Naumburg, 12.04.2018 - 4 UF 94/17

    Vorläufige Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben

    Eine Verbindung von Anträgen, die teilweise nach Vorschriften des FamFG, teilweise nach Regeln der ZPO zu behandeln sind, scheidet wegen der Unterschiede der Verfahrensordnung aus (Bergschneider/Cirullies, a. a. O., Rn 3.198; OLG Bremen, FamRZ 2014, 1299).
  • AG Westerstede, 09.12.2015 - 85 F 5053/15

    Eheliche Wohnung - Entrichtung einer Nutzungsentschädigung während des

    Nur für die Aktivierung dieses Anspruchs auf Nutzungsvergütung nach § 745 BGB bedarf es nach überwiegender Ansicht und der noch nicht ausdrücklich aufgegebenen Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1986, 434, 435; davon ohne Begründung abweichend BGH FamRZ 2008, 2015, 2018 -bloße Zahlungsaufforderung) mehr als ein Zahlungsverlangen, nämlich ein Verlangen nach Neuregelung der Verwaltung und Benutzung (Wever, FamRZ 2015, 1243; OLG Bremen FamRZ 2014, 1299, 1300).

    Denn durch sein gesamtes Verhalten beginnend mit dem Austausch der Schlösser hat er deutlich gemacht, dass er in der Immobilie bleiben will (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2014 - juris; OLG Bremen FamRZ 2014, 1299, 1300; grundsätzlich gegen eine Überlegungszeit (Wever, FamRZ 2008, 1485, 1486; Erman-K.Kroll-Ludwigs, § 1361 b, Rn. 12).

  • OLG Brandenburg, 15.06.2020 - 9 UF 154/18

    Höhe der Nutzungsentschädigung für ein Familienheim

    Das folgt aus dem Verbot der Doppelverwertung (vgl. dazu OLG Köln FamRZ 2005, 639; OLG Naumburg FamRZ 2009, 2090 OLG Bremen FamRB 2014, 241; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 775).
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